Zweck und Aufgaben des OGV
Der OGV verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige
Zwecke durch die Förderung aller maßnahmen, die der
Bevölkerung zur Gesundehahaltng und Erziehung zur
naturverbundenheit dienen.
Die "kleingärtnerische Nutzung" wird oft zum Streitthema im
Verein, da vielen Neu-Pächtern nicht klar ist: Wer einen Kleingarten pachtet, hat nicht
nur Rechte, sondern auch Pflichten.
Mit der Anerkennung der Gartenordnung des Vereins verpflichtet sich die Pächterin
oder der Pächter zur "kleingärtnerischen Nutzung" des Gartens. Rasen zu säen und
drei Alibi-Geranien aufzustellen wird dem nicht gerecht. Juristen sprechen in diesem
Fall von "Erholungsgrundstücken". Während der Pachtpreis für einen Kleingarten per
Gesetz auf ein sozial verträgliches Niveau begrenzt ist, ist die Pacht für ein
Erholungsgrundstück teilweise zehn Mal so hoch. Eigentlich ganz einfach zu
erläutern, doch wie so oft im Leben macht der Ton die Musik: Recht aus Recht
heraus zu erklären – also sofort auf Gesetz und Gartenordnung zu verweisen – ist
sicherlich nicht der richtige Weg.
unsere Vereinsgaststätte
der Vorstand 2010
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Wir freuen uns über Deinen Besuch auf
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Interesse am Gartenbauverein Ketsch
wecken und uns zugleich der Öffentlichkeit
präsentieren.
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unser Vereinsleben und unsere aktuellen
Veranstaltungen. Auf unserer Linkseite
haben besteht die Möglichkeit andere
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wünschen wir Dir viel Spaß beim
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3.1.2011 home
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