Zweck und Aufgaben des OGV Der OGV verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke durch die Förderung aller maßnahmen, die der Bevölkerung zur Gesundehahaltng und Erziehung zur naturverbundenheit dienen. Die "kleingärtnerische Nutzung" wird oft zum Streitthema im Verein, da vielen Neu-Pächtern nicht klar ist: Wer einen Kleingarten pachtet, hat nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Mit der Anerkennung der Gartenordnung des Vereins verpflichtet sich die Pächterin oder der Pächter zur "kleingärtnerischen Nutzung" des Gartens. Rasen zu säen und drei Alibi-Geranien aufzustellen wird dem nicht gerecht. Juristen sprechen in diesem Fall von "Erholungsgrundstücken". Während der Pachtpreis für einen Kleingarten per Gesetz auf ein sozial verträgliches Niveau begrenzt ist, ist die Pacht für ein Erholungsgrundstück teilweise zehn Mal so hoch. Eigentlich ganz einfach zu erläutern, doch wie so oft im Leben macht der Ton die Musik: Recht aus Recht heraus zu erklären – also sofort auf Gesetz und Gartenordnung zu verweisen – ist sicherlich nicht der richtige Weg.
unsere Vereinsgaststätte
der Vorstand 2010
Lieber Gast
Wir freuen uns über Deinen Besuch auf unserer Homepage. Mit dieser Website möchten wir das Interesse am Gartenbauverein Ketsch wecken und uns zugleich der Öffentlichkeit präsentieren. Informiert wird auf unseren Seiten über unser Vereinsleben und unsere aktuellen Veranstaltungen. Auf unserer Linkseite haben besteht die Möglichkeit andere Gartenbauvereine kennen zu lernen. Nun wünschen wir Dir viel Spaß beim Durchblättern unserer Homepage.
Kreuzwiesenweg / Am Weidenstück
3.1.2011 home
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