© OGV-Ketsch 2024
27.11.2021
Corona-Verordnung
25. November 2021:
Achtung neue Corona-Einschränkungen auch für 2G-Teilnehmende an Veranstaltungen:
In der mit der aktuellen Corona-Verordnung vom 23.11.2021 neu eingeführten Alarmstufe II gilt für
Veranstaltungen 2G+, d.h. 2G mit dem ein-fachen Antikörper-Test!
Da dieses auf Landkreisebene gilt, informieren Sie sich bitte sowohl als Veranstalter wie auch
teilnehmende Person unbedingt vor der Veranstaltung über die aktuellen Einschränkungen in Ihrem
Landkreis…